+ + + Der Rats-TICKER

Beiträge, Initiativen und Abstimmungsverhalten der Linksfraktion im Flensburger Rat

+ + + KEINE KURZSTRECKEN – Der Antrag der Linksfraktion zur Einführung von Kurzstreckentickets bei den Flensburger Stadtbussen, die besonders die seit dem 01.08.2022 fehlende Hin- und Rückfahrmöglichkeit auf einem Ticket preislich ausgleichen sollten, hat zu Nervosität bei den anderen Ratsfraktionen geführt (hier den Antrag lesen). Anstatt konstruktive Alternativen vorzulegen, versuchte die SPD-Fraktion, den Ursprungsantrag mit einem generellen Prüfauftrag, der viel zu kurz vor den Ausschusssitzungen eingereicht wurde, auszubremsen. Im Sozialausschuss am 30.01. hat dies zum Beschluss einer „1. Lesung“ geführt, im Planungsausschuss am 31.01. hingegen wurde der Linke-Antrag, nachdem die SPD noch am gleichen Tag einen weiteren Ergänzungsantrag eingereicht hatte, mit der Mehrheit der meisten Fraktionen abgelehnt. Ein Flensburger Kurzstreckenticket ist damit erst einmal in weite Ferne gerückt. – Die Linksfraktion bedauert die Ablehnung, aber auch das Taktieren der meisten anderen Fraktionen, die das eigentliche Anliegen des Linke-Antrags nicht verstehen wollten.

+ + + BEKANNTMACHUNGEN – Ein Antrag der Linksfraktion, der die Veröffentlichung der städtischen Bekanntmachungen über die beiden Tageszeitungen hinaus auch in anderen, nicht kostenpflichtigen Printmedien ermöglichen soll und der auch von der Bündnis- und der WiF-Fraktion unterstützt wurde, wurde in der Ratsversammlung am 26.01. in leicht gekürzter Form mit 15 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen (SPD, SSW) und 6 Enthaltungen angenommen. In der Begründung des Antrags hatte die Linksfraktion formuliert: „Erstens sind diese Printmedien kostenpflichtig und erreichen somit nicht jene, die keine Printmedien bezahlen wollen, oder können. (…) Das wiederum widerspricht dem Gebot der Niederschwelligkeit einer amtlichen Bekanntmachung, da einige Einwohner*innengruppen nicht erreicht werden.“

+ + + ZWEITWOHNUNGSSTEUER – Im Finanzausschuss wurde am 16.02. eine Verwaltungsvorlage für eine geänderte Satzung zu Zweitwohnungen in Flensburg mit großer Mehrheit – auch mit der Stimme der Linksfraktion – angenommen. Wichtige Änderungen sind dabei die Einbeziehung von Menschen mit ständigem Wohnsitz im Ausland in die Zweitwohnungssteuer sowie eine engere Fassung der „beruflichen Nutzung“ einer Zweitwohnung („Berufsbedingt erforderlich ist eine Wohnung nur dann, wenn der Arbeit nach der Lage des Beschäftigungsortes nicht von der gemeinsamen Wohnung aus nachgegangen werden kann.“) – Die Linksfraktion begrüßt diese Konkretisierung, die einer Zweckentfremdung oder einem Leerstand von Wohnraum in Flensburg entgegenwirken kann.

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